EÜR-Grundlagen
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung. Statt einer doppelten Buchführung (mit Bilanz) zählst du einfach alle Betriebseinnahmen zusammen, ziehst alle Betriebsausgaben ab und erhältst deinen Gewinn – also die Grundlage für deine Einkommensteuererklärung.
Die EÜR ist wesentlich einfacher als die doppelte Buchführung und reicht für die meisten Solo-Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden vollständig aus.
Wer muss eine EÜR erstellen?
Du kannst die EÜR nutzen, wenn beide dieser Bedingungen zutreffen:
- Dein Jahresumsatz liegt unter 600.000 €
- Dein Jahresgewinn liegt unter 60.000 €
Überschreitest du diese Grenzen, bist du zur doppelten Buchführung (Bilanz) verpflichtet. Freiberufler (§ 18 EStG) sind grundsätzlich von der Buchführungspflicht befreit und können immer die EÜR nutzen, unabhängig von der Umsatzgröße.
Diese Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Dein konkreter Fall kann abweichen – sprich im Zweifelsfall mit deinem Steuerberater.
Die EÜR-Formel
Dieser Gewinn ist die Grundlage für:
- Die Einkommensteuer (Anlage S für Selbstständige oder Anlage G für Gewerbetreibende)
- Die Gewerbesteuer (nur für Gewerbetreibende, ab 24.500 € Freibetrag)
- Die Umsatzsteuervoranmeldung (sofern du umsatzsteuerpflichtig bist)
Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG)
Bei der EÜR gilt das Zufluss- und Abflussprinzip: Du buchst Einnahmen in dem Moment, in dem das Geld bei dir eingeht (Zahlungseingang), und Ausgaben, wenn das Geld dein Konto verlässt (Zahlungsabgang).
Das bedeutet: Schickst du am 28. Dezember eine Rechnung, die der Kunde erst am 5. Januar bezahlt, ist die Einnahme dem Januar zuzurechnen – nicht dem Dezember.
Trage in taxtello immer das Datum ein, an dem die Zahlung tatsächlich geflossen ist – nicht das Rechnungsdatum. Das entspricht dem Zufluss-/Abflussprinzip.
Fristen & Abgabe
| Abgabe | Frist (ohne Steuerberater) | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung (inkl. EÜR) | 31. Juli des Folgejahres | 28./29. Februar des übernächsten Jahres |
| Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich oder quartalsweise, 10. des Folgemonats | – |
| Umsatzsteuerjahreserklärung | 31. Juli des Folgejahres | 28./29. Februar des übernächsten Jahres |
Fristen können sich verschieben – überprüfe sie jährlich auf elster.de.
Die Anlage EÜR im Steuerbescheid
Die Anlage EÜR ist ein amtliches Formular, das du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung über ELSTER elektronisch übermittelst. taxtello bereitet alle nötigen Zahlen für dieses Formular auf:
- Zeile 14–22: Betriebseinnahmen nach Kategorien
- Zeile 23–72: Betriebsausgaben nach Kategorien
- Zeile 23: Gewinn oder Verlust
Deinen taxtello-PDF-Report enthält eine Zusammenfassung, die du direkt als Vorlage für das ELSTER-Formular nutzen kannst.