Verschwiegenheitsvereinbarung

Nach § 203 StGB für Berufsgeheimnisträger · Version 1.2 · Stand: Mai 2026

Für wen gilt diese Vereinbarung?

Berufsgeheimnisträger (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Apotheker) müssen nach der Novelle des § 203 StGB sowie bestimmter Berufsordnungen mit externen (IT-)Dienstleistern — dazu zählt auch taxtello — eine Verschwiegenheitsvereinbarung abschließen.

Hinweis: Diese Vereinbarung ist nur für Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 Abs. 1 oder 2 StGB relevant. Als gewöhnlicher Selbstständiger oder Kleinunternehmer benötigen Sie diese Vereinbarung in der Regel nicht — die Auftragsverarbeitung (AVV) deckt den Datenschutz für Ihre Nutzung vollständig ab.

Vereinbarung

über die berufliche Verschwiegenheit zur Wahrung des Berufsgeheimnisses nach §§ 203 und 204 StGB zwischen

Kunde (Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 Abs. 1 oder 2 StGB) — nachfolgend „Kunde" genannt

und

Daniel Haida, Rheinbergstr. 63, 76187 Karlsruhe — nachfolgend „Anbieter" genannt

Beide Parteien treffen folgende Vereinbarung:

  1. Der Anbieter wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit des Kunden, der einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 Abs. 1 oder 2 StGB unterliegt, mit. Der Anbieter wahrt unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere nach §§ 203, 204 StGB, sowie den sonst anwendbaren rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihm vom Kunden zugänglich gemacht werden. Fremde Geheimnisse im Sinne dieser Vereinbarung umfassen insbesondere Mandanten-, Patienten-, Kunden-, Steuer-, Finanz- und Belegdaten.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine Offenlegung oder Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere mitwirkende Personen und Unterauftragnehmer heranzuziehen. Soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu fremden Geheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung erhalten können, verpflichtet sich der Anbieter, sie vor Aufnahme der Tätigkeit in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang. Eingesetzte Unterauftragnehmer dürfen weitere mitwirkende Personen nur unter denselben Bedingungen einbinden.
  4. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang berufsrechtlich oder mandatsbezogen zusätzliche Einwilligungen, Informationen oder Weisungen seiner Mandanten bzw. Auftraggeber erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Einbindung sonstiger mitwirkender Personen im Sinne von § 203 Abs. 3 und 4 StGB. Weitergehende berufsrechtliche Pflichten — insbesondere aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie den ärztlichen Berufsordnungen — bleiben unberührt und sind vom Kunden eigenverantwortlich zu wahren.
  5. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, soweit der Anbieter auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Anbieter den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen.
  6. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, sobald ihm ein konkreter Verdacht auf eine unbefugte Kenntnisnahme oder Offenlegung fremder Geheimnisse bekannt wird, damit der Kunde seine berufs- und strafrechtlichen Pflichten erfüllen kann.
  7. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach dieser Vereinbarung besteht zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des zugrunde liegenden Nutzungsvertrages fort.
  8. Für die Rückgabe und Löschung der dem Anbieter zugänglich gemachten Daten nach Ende des Nutzungsvertrages gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
  9. Diese Vereinbarung ergänzt die zwischen Anbieter und Kunde bestehenden Verträge (AGB und AVV).
  10. Sollte eine Berufsgeheimnisträgereigenschaft beim Kunden nicht oder nicht mehr vorliegen, ist diese Vereinbarung für die Zukunft gegenstandslos. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Ziffer 7 bleibt bezüglich bereits zugänglich gemachter Geheimnisse unberührt.
Hinweis zu Unterauftragnehmern

Der Anbieter bedient sich zur Leistungserbringung verschiedener Unterauftragnehmer, die in Anlage 1 des AVV aufgeführt sind (insbesondere Mittwald als Hosting-Anbieter in Deutschland). Der Anbieter verpflichtet diese gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarung zur Verschwiegenheit.

Hinweis zu den KI-Funktionen: Bei aktivierten KI-Funktionen können mandats- bzw. mandantenbezogene Inhalte an den in Anlage 1 des AVV genannten Unterauftragnehmer Mittwald CM Service GmbH & Co. KG (AI Hosting in Deutschland, ISO 27001) übermittelt werden. Sämtliche KI-Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Deutschland — es findet keine Drittlands-Übermittlung statt. Dies betrifft Dokumentinhalte (Belege, Kontoauszüge, Buchungstexte, Rechnungs-Sprachtext, Diktat-Audio) sowie die Inhalte von Support-Anfragen, die der Nutzer über das interne Support-Modul stellt. Berufsgeheimnisträger sollten vor Aktivierung prüfen, ob dies mit ihren berufsrechtlichen Pflichten und etwaigen Mandats- oder Patientenvereinbarungen vereinbar ist. Um unbeabsichtigte Übermittlungen zu verhindern, werden alle KI-Funktionen bei gesetztem Berufsgeheimnisträger-Status in taxtello technisch hart gesperrt (Einstellungen → Unternehmen → Berufsgeheimnisträger). Support-Anfragen solcher Accounts werden ausschließlich persönlich beantwortet, ohne dass Inhalte an einen KI-Provider übermittelt werden. Auch im aktivierten Modus werden Support-Antworten zu keinem Zeitpunkt automatisch versendet — die KI dient ausschließlich als interne Recherche-Hilfe für den Anbieter, jede Antwort wird vor dem Versand persönlich geprüft und freigegeben.

Zustimmung und Protokollierung

Diese Vereinbarung wird durch digitale Zustimmung im Konto-Bereich unter Mein Account → Verträge in Kraft gesetzt. Bei der Zustimmung werden die akzeptierte Version, der Zeitpunkt sowie die Nutzerkennung des zustimmenden Nutzers mit Zeitstempel protokolliert.

Version: 1.2
Stand: Mai 2026 (Anpassung an Mittwald-AI-Cutover; sämtliche KI-Verarbeitung ausschließlich in Deutschland — keine Drittlands-Übermittlung; ergänzt um berufsrechtlichen Hinweis nach BRAO/StBerG/ärztlichen Berufsordnungen)